Ab 01.01.2017 wurde das Landschaftsgesetz durch
das Landesnaturschutzgesetz abgelöst.

Dies besagte, dass, wenn nichts weiter geregelt ist, das Reiten im Wald ab 2018 auf allen befestigten Wegen zulässig ist. Die Kommunen entscheiden in Absprache und müssen begründen. Auch die Reiter müssen angehört werden.
Im Dezember 2017 folgte der Ratsbeschluss der Stadt Mönchengladbach (Amtsblatt) mit dem Reitverbot in den Wäldern in dem nur einzelne Reitwege ausgenommen wurden. Die vorhandenen Reitwege sind größtenteils nicht miteinander vernetzt, so dass keine optimale Nutzung möglich ist.
Um ein faires und freundliches Miteinander zu fördern, bietet die VFD bundesweit entsprechende Kurse mit abschließender Prüfung zum Geländereiter an. Diese Kurse sind für alle Reiter, unabhängig von Vereinsmitgliedschaft, offen.