Stellungnahme der VFD Mönchengladbach zur Einschränkung des neuen Wegerechts
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- Veröffentlicht: Freitag, 16. März 2018 08:18
Ab 01.01.2017 wurde das Landschaftsgesetz durch
das Landesnaturschutzgesetz abgelöst.
Dies besagte, dass, wenn nichts weiter geregelt ist, das Reiten im Wald ab 2018 auf allen befestigten Wegen zulässig ist. Die Kommunen entscheiden in Absprache und müssen begründen. Auch die Reiter müssen angehört werden.
Im Dezember 2017 folgte der Ratsbeschluss der Stadt Mönchengladbach (Amtsblatt) mit dem Reitverbot in den Wäldern in dem nur einzelne Reitwege ausgenommen wurden. Die vorhandenen Reitwege sind größtenteils nicht miteinander vernetzt, so dass keine optimale Nutzung möglich ist.
Um ein faires und freundliches Miteinander zu fördern, bietet die VFD bundesweit entsprechende Kurse mit abschließender Prüfung zum Geländereiter an. Diese Kurse sind für alle Reiter, unabhängig von Vereinsmitgliedschaft, offen.
Im Wald trifft man gerade im Sommer viele weitere Besucher an, die den Wald ebenso nutzen möchten, wie auch wir Reiter. Es sollte selbstverständlich sein, dass man sich mit gegenseitigem Respekt begegnet. Dazu gehört, dass man als Reiter durchpariert, wenn Fußgänger oder Radfahrer sich nähern. Ein Lächeln und ein freundliches Ansagen der Tageszeit erfreut ebenfalls viele Menschen. Um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten wir Reiter vor allem auch auf die Hinterlassenschaften unserer Pferde achten. Gerade wenn gemeinsame Wege genutzt werden dürfen, sollten wir dafür sorgen, dass die Wege sauber bleiben. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten. Kleine Klappspaten aus Kunststoff, extra für diesen Zweck, lassen sich leicht am Sattel befestigen. Spezielle Beutel lassen sich auch am Schweif des Pferdes anbringen. Wer von all dem nichts hält, sollte jedoch so nett sein, und die Pferdeäpfel einfach mit dem Schuhwerk vom Weg zu entfernen.
Rücksicht macht Wege breit.
Alle Reiter, die sich außerhalb des Stalles befinden, müssen ein Reitkennzeichen mit sich führen. Die Abgabe für das Reitkennzeichen ist zweckgebunden und wird für die Instandhaltung und Erneuerung von Wegen genutzt, wenn sie durch das Reiten geschädigt werden.
Daher appellieren wir an euch alle! Bitte schafft euch Reitkennzeichen an, sofern ihr nicht schon welche besitzt. Die Abgabe wird einmal im Jahr fällig und sollte uns den Erhalt unserer Reitwege wert sein!
Die Instandhaltung der vorhandenen Reitwege ist zufriedenstellend. Wir sehen nicht unbedingt die Notwendigkeit vieler neuer Reitwege. Diese sind dort angebracht, wo es zu Engpässen führen könnte.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist uns wichtig. Lasst uns den Wald in unserer Freizeit gemeinsam genießen.
Wenn wir uns alle an ein paar kleine Regeln halten, wird der Umgang miteinander leichter und man trifft sich gerne im Wald. Die Natur ist für uns alle da.
P.S. Dort wo es sinnvoll erscheint ist die VFD für das Reiten ohne Reitwegereglementierung. In Ballungsgebieten nutzen wir gerne Reitwege.
Weitere Informationen findet ihr hier, im VFDnet:
Regelchaos in NRW
Übersicht Reitregelung
Flyer zum neuen Reitwegerecht