Neues Reitwegerecht 2018

Stellungnahme der VFD Mönchengladbach zur Einschränkung des neuen Wegerechts

Ab 01.01.2017 wurde das Landschaftsgesetz durch
das Landesnaturschutzgesetz abgelöst.

Reitwege

Dies besagte, dass, wenn nichts weiter geregelt ist, das Reiten im Wald ab 2018 auf allen befestigten Wegen zulässig ist. Die Kommunen entscheiden in Absprache und müssen begründen. Auch die Reiter müssen angehört werden.

Im Dezember 2017 folgte der Ratsbeschluss der Stadt Mönchengladbach (Amtsblatt) mit dem Reitverbot in den Wäldern in dem nur einzelne Reitwege ausgenommen wurden. Die vorhandenen Reitwege sind größtenteils nicht miteinander vernetzt, so dass keine optimale Nutzung möglich ist.
Um ein faires und freundliches Miteinander zu fördern, bietet die VFD bundesweit entsprechende Kurse mit abschließender Prüfung zum Geländereiter an. Diese Kurse sind für alle Reiter, unabhängig von Vereinsmitgliedschaft, offen.

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Ehrenurkunde für Peter Kames

Anerkennung für besondere Verdienstepeter ehrenurkunde

bekam unser Reitwegebeauftragter Peter Kames für seine Leistungen im Ortsverband Mönchengladbach. Aktuell kämpft er um das Recht, dass Reiter auch weiterhin die Wälder in Mönchengladbach bereiten können. Gemeinsam mit dem Landesverband läuft eine Klage gegen die Stadt Mönchengladbach. Diese möchte das Landesnaturschutzgesetzt, das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, nicht umsetzten und somit das Reiten auf allen befestigten Wegen nicht erlauben.

Auf der Jahreshauptversammlung 2018 des Landesverbandes NRW wurde die ehrenamtliche Arbeit von Peter im Kampf um das neue Reitrecht mit einer Ehrenurkunde gewürdigt.

 

 

 

Neue Reitregelung in NRW // Die Klage ist eröffnet // Spendenaufruf

ReitwegeUpdate zum Reitrecht!

Die Klage wurde offiziell am 14.02.2018 eingereicht. Das Verfahren wurde eröffnet.
Um nun für euch und unser aller Recht kämpfen zu können, brauchen wir dringend eure Unterstützung. Wie bereits angekündigt gibt es nun ein Spendenkonto.

IBAN: DE 4631 0500 0000 0476 3728
Stadtsparkasse Mönchengladbach

Wir hoffen auf eure Unterstützung! Danke!

 

 

Neue Reitregelung in NRW seit 01.01.2018 // Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach macht eine Klage erforderlich. Helft uns bitte, euch zu helfen!

ReitwegeNeue Reitregelungen in NRW ab 01.01.2018:

grundsätzlich gilt § 58 (2) wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist.

Eine Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach einer räumlich begrenzten Reitbeschränkung in den Waldgebieten erschwert nun das Reiten im Wald, bzw. macht es unmöglich. In sechs gekennzeichneten Gebieten ist reiten nur noch auf den blau markierten Reitwegen erlaubt. Für reiten auf anderen Waldwegen können Bußgelder verhängt werden.

Die VFD steht für freies Reiten und dies steht auch seit Gründung in ihrer Satzung.
Wir wollen faires Reitrecht, denn auch Reiter sind Erholungssuchende, die sich fair gegenüber Fußgängern und Radfahren verhalten, was eine gemeinsame Nutzung der Wälder möglich macht. Darum geben wir uns mit diesem momentanen Ergebnis nicht zufrieden und wollen dagegen angehen.

Dies ist nur mit einer Klage möglich! Ein guter Anwalt, der auf Reitrecht spezialisiert ist, ist eingeschaltet. Die Zeit drängt, bis 15.02.18 muss die Klage eingereicht werden.

Leider werden hohe Gerichtskosten auf uns zukommen und darum bitten wir nun um eure Hilfe: Jeder Reiter in Mönchengladbach, der Wert darauf legt, auch weiterhin in unseren Wäldern reiten zu dürfen, sollte sich überlegen, ob er einen Betrag dafür spenden kann. Spendenquittungen können gerne ausgestellt werden.

Helft uns, damit wir euch helfen können! Spendet etwas, damit diese Kosten aufgefangen werden können, denn das schafft unsere kleine Vereinskasse leider nicht.
Ein separates Spendenkonto wird am Freitag, den 26.01.18, eröffnet. Wir teilen die Bankverbindung schnellstmöglich auf der Homepage und auf Facebook mit.


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